
Das LG München I hat OpenAI die Nutzung geschützter Songtexte ohne Lizenz verboten – ein Urteil mit Signalwirkung für alle Kreativen. Ob Musiker, Fotografen oder Texter: KI darf eure Werke nicht einfach speichern, verarbeiten oder ausgeben. Für Urheber bedeutet das neue Chancen auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Für KI-Anbieter wird Compliance zur Pflicht.

In einer digitalen Welt mit E-Learnings und Webinaren stellt sich die Frage: Sind Präsenzschulungen noch zeitgemäß? Ja – gerade bei komplexen Themen, Führungskräften und interaktiven Prozessen. Live entstehen Dynamik, Austausch und Nachhaltigkeit, die kein Online-Format ersetzen kann. Präsenzschulungen sind deshalb oft die klügere Investition – für mehr Wirkung, Verbindlichkeit und echten Lernerfolg.

Die Nutzung von KI für die Erstellung von Inhalten wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf das Urheberrecht. Wer ist der Urheber von KI-generierten Texten, Bildern oder Videos? In unserem Artikel klären wir, welche rechtlichen Unsicherheiten bestehen und was bei der Nutzung von KI-Inhalten auf Webseiten oder in sozialen Medien beachtet werden sollte.

Die richtige Kombination aus rechtlichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) ist entscheidend, um vertrauliche Informationen effektiv zu schützen, während Unternehmen die Vorteile von KI-Tools nutzen. Integrieren Sie TOMs explizit in Ihre NDAs, verlangen Sie Inhouse-Schulungen und sichern Sie sich ab gegen neue KI-Risiken. Ich stehe Ihnen für weiteren Support gerne zur Verfügung!

Cyberangriffe sind eine wachsende Bedrohung für KMU. Angesichts geopolitischer Spannungen ist es entscheidend, vorbereitet zu sein. Bei einem Angriff sollten sofort Maßnahmen ergriffen werden: Angreifer stoppen, den Vorfall untersuchen und das Risiko für Betroffene bewerten. Langfristige Sicherheitsstrategien helfen, zukünftige Angriffe zu verhindern. Schnelles Handeln minimiert den Schaden und stärkt die Sicherheit.