Poor Performance Facebook-Meinungsäußerung und Wegfall der Karenzentschädigung für GmbH-Geschäftsführer (GF) – 3 Arbeitgeber zusprechende Urteile die aufhorchen lassen

Unbefristete Arbeitsverhältnisse garantieren Arbeitnehmern keine Unkündbarkeit. Kündigungen bei Leistungsversagen oder problematischen Äußerungen können zulässig sein. Der BGH klärt den Verlust der Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverstoß für Geschäftsführer u.U. für rechtmäßig. Arbeitgeber sollten ihre Verträge im Auge haben und ggfs. nachbessern.

Außerordentliche Kündigung wegen Äußerung in Chatgruppe

Als Arbeitgeber besteht die Möglichkeit, Arbeitnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn diese sich in einem privaten WhatsApp-Chat beleidigend und menschenverachtend über Vorgesetzte und Kollegen äußern. Lesen Sie hier mehr über das Urteil des Bundesarbeitsgerichts.

Kündigung Amazon-Betriebsrat wegen Arbeitszeitbetrug

Im Fall wurde ein Betriebsratsvorsitzender bei Amazon fristlos gekündigt, weil er während einer Fortbildung falsche Angaben zur Arbeitszeit machte. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen bestätigte, dass sein Verhalten eine sofortige Entlassung rechtfertigte, da er private Termine besuchte und diese als Arbeitszeit deklarierte.

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