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Neue Entwicklungen zur Wehrpflicht und Kriegsdienstverweigerung - Rechtliche Einschätzung aus anwaltlicher Sicht

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Neue Entwicklungen zur Wehrpflicht und Kriegsdienstverweigerung - Rechtliche Einschätzung aus anwaltlicher Sicht

Als selbst einstiger Kriegsdienstverweigerer und freiheitsliebender Rechtsanwalt verfolge ich die politische Debatte und die rechtliche Rahmenbildung zur Wiedereinführung der Wehrpflicht in Deutschland sehr aufmerksam.

Immer mehr Mandanten – das sind vor allem junge Männer der betroffenen Jahrgänge, aber auch deren Mütter und Väter – möchten wissen: Wer ist betroffen? Für wen gilt die Wehrpflicht? Ab welchem Alter könnte man in Deutschland überhaupt verpflichtet werden? Kann ich aus dem Ausland notfalls per Los bzw. Losverfahren buchstäblich gezogen werden?

Zugleich stellen sich viele die Frage, ob und wie eine Verweigerung des Wehrdienstes bzw. der Wehrpflicht möglich ist, insbesondere bei einer kurzfristigen gesetzlichen Reaktivierung bzw. Modifizierung. Gerade dieser Punkt – die Möglichkeit, rechtzeitig und wirksam eine Kriegsdienstverweigerung zu erklären – steht für viele Ratsuchende inzwischen im Mittelpunkt. Auch die Diskussion um die Wehrpflicht für Frauen führt zu einem stark gestiegenen Beratungsbedarf.

Verfassungsrechtliche Grundlagen

Die Wehrpflicht ist bereits vollständig in Art. 12a des Grundgesetzes verankert. Der Gesetzgeber kann – ohne dass es eines Verteidigungsfalles oder eines Kriegsfalles bedarf – durch einen einfachen Wehrpflicht-Gesetzentwurf erneut einen verpflichtenden Wehrdienst einführen.

Für Männer wäre ein verpflichtender Dienst an der Waffe verfassungsrechtlich zulässig; Frauen dürfen hingegen nach Art. 12a Abs. 4 GG keinen waffentragenden Dienst leisten, was allerdings nicht bedeutet, dass sie nicht in anderen Funktionen einbezogen werden könnten.

Mögliche Ausgestaltung einer neuen Wehrpflicht

Sollte eine Wiedereinführung der Wehrpflicht beschlossen werden, orientiert sich der Ablauf vermutlich an früheren Strukturen. Dazu gehören insbesondere:

  • die zentrale Erfassung potenzieller Wehrpflichtige,
  • ein verpflichtender Wehrpflicht-Fragebogen,
  • medizinische Untersuchungen ähnlich der ehemaligen Musterung,
  • Zuweisungen durch Bundeswehr, Staat oder ein zuständiges Bundesamt wie das BAFzA,
  • sowie organisatorische Modelle wie ein mögliches Losverfahren, falls mehr Personen erfasst werden als benötigt.

Ein zentraler Punkt der aktuellen politischen Diskussion betrifft das Wehrpflichtalter beziehungsweise das mögliche neue Wehrpflichtalter. In den derzeit vorliegenden politischen Entwürfen wird vor allem eine Altersgruppe zwischen 18 und 30 Jahren diskutiert. Für viele Betroffene führt das zu ganz konkreten Unsicherheiten: Ab wann könnte eine Einberufung tatsächlich erfolgen? Gilt die Wehrpflicht in Deutschland ab einem festen Stichtag oder jahrgangsbezogen?

Diese Fragen rücken zunehmend in den Vordergrund, da die Altersgrenzen maßgeblich bestimmen, wer im Falle einer gesetzlichen Aktivierung tatsächlich herangezogen werden dürfte.

Kriegsdienstverweigerung als Grundrecht

Die Kriegsdienstverweigerung ist – was viele nicht wissen – ein durch Art. 4 Abs. 3 GG geschütztes Grundrecht und steht damit über einfachgesetzlichen Regelungen. Das Grundrecht ist unmittelbar geltend und kann nur durch verfassungsimmanente Schranken begrenzt werden.
Wer aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe verweigern will, kann einen Kriegsdienstverweigerung Antrag (KDV-Antrag) stellen. Die Formulare – häufig als PDF-Antrag auf Kriegsdienstverweigerung oder KDV-Antrag PDF verfügbar – sind beim BAFzA einzureichen.

Im Anerkennungsverfahren kommt es insbesondere auf Folgendes an:

  • eine überzeugende persönliche Begründung, z. B. nach dem Muster eines Begründungsbeispiel zur Kriegsdienstverweigerung,
  • eine sorgfältige Prüfung durch das zuständige Bundesamt,
  • die Nachvollziehbarkeit und Ernsthaftigkeit der Gewissensentscheidung.

Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten bei der Formulierung, bei Anhörungen, bei der Kommunikation mit dem Karrierecenter der Bundeswehr und bei Widerspruchs- und Klageverfahren – etwa wenn es um die Anerkennung der Verweigerung oder um behördliche Auslieferungs- und Ladungsentscheidungen geht.

Kriegsdienstverweigerung im Verteidigungs- oder Kriegsfall

Eine der am häufigsten gestellten Fragen betrifft die Situation im Ernstfall: Ist eine Kriegsdienstverweigerung auch im Kriegsfall möglich? Und kann man den Wehrdienst verweigern, wenn es bereits zu einem bewaffneten Konflikt oder einer Mobilisierung gekommen ist? Diese Unsicherheit begegnet uns regelmäßig, da viele Mandanten befürchten, dass ihre Rechte im Krisen- oder Verteidigungsfall eingeschränkt sein könnten.

Die klare juristische Antwort lautet: Ja. Das Grundrecht gilt uneingeschränkt, selbst im Kriegsfall oder Verteidigungsfall.

In der Praxis ist jedoch erfahrungsgemäß mit einer intensiveren Prüfung der Anträge und verkürzten behördlichen Fristen zu rechnen. Eine anwaltliche Begleitung ist dann besonders ratsam.

Rechtliche Folgen einer Verweigerung ohne Antrag

Wer seinen gesetzlichen Pflichten nicht nachkommt, ohne rechtzeitig einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt zu haben, setzt sich erheblichen Risiken aus. Dazu gehören insbesondere:

  • Bußgelder oder strafrechtliche Folgen bei Nichterscheinen zu Terminen des Karrierecenter,
  • Versäumnisse bei der Musterung,
  • sowie Verstöße gegen behördliche Mitwirkungspflichten oder Auslieferungsverfügungen.

Wir beraten frühzeitig zu allen Möglichkeiten, solche Konsequenzen zu vermeiden und rechtskonformes Verhalten sicherzustellen.

Alternative Dienste und zukünftige Modelle

Sollten politische Initiativen umgesetzt werden, könnte auch der Zivildienst statt Wehrpflicht wieder eine größere Rolle spielen. Hier sind Fragen zu Befreiungen, Härtefallregelungen und individuellen Zuweisungen relevant. Unsere Kanzlei begleitet Mandanten bei der Wahl geeigneter Alternativen und der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber staatlichen Stellen.

Zusammenfassung aus anwaltlicher Sicht

Unsere Kanzlei berät umfassend zu allen rechtlichen Fragen rund um die Wehrpflicht, den Wehrdienst in Deutschland, die Wehrpflicht Einführung, den Gesetzgebungsprozess im Bundestag, die Rechte von Kriegsdienstverweigerer, die Durchsetzung von Grundrechten sowie die Kommunikation mit Bundeswehr, Bundesamt und weiteren Behörden.

Unser Ziel ist es, Mandanten rechtssicher durch alle Phasen der gesetzlichen Verfahren zu begleiten – sowohl im normalen Verwaltungsverfahren als auch in Krisenzeiten.

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