Wer als Deutscher länger als drei Monate ins Ausland will, braucht künftig eine staatliche Genehmigung – und das gilt nicht nur für potenzielle Wehrpflichtige. § 3 Abs. 2 WPflG betrifft Arbeitnehmer im Secondment, Gründer, Geschäftsführer und Digital Nomads gleichermaßen. Was das für internationale Mobilität und Unternehmen bedeutet, erkläre ich hier.
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