Geißler Legal - Kanzlei für internationales Wirtschaftsrecht und Verhandlungsführung

Rechtsanwalt & externer KI Beauftragter mit Kanzleisitz in der KI Metropole Köln

Compliance optimierte Rechtsberatung für Ihre Geschäftstätigkeit - ganzheitlich, länderübergreifend, kosteneffizient.

AI Officer as a Service - Ihre Compliance Lösung für die neuen Art. 4 KI-VO Anforderungen

Seit dem 02.02.2025 treffen alle Unternehmen, die mit KI arbeiten, eine sog. KI-Kompetenzpflicht. Das steht in Art. 4 der KI-VO, die in allen Mitgliedsstaaten ähnlich der DSGVO unmittelbar anwendbar ist. Diese KI-Kompetenzpflicht müssen sie nachweisen können, spätestens auf Rückfrage der Aufsichtsbehörden ab dem 02.08.2025. Das ist der Zeitpunkt, an dem die Sanktionen gem. Art. 99 ff. KI-VO scharf gestellt werden. Unternehmen, gleich welcher Größe, benötigen dann zwingend einen KI-Kompetenznachweis. Der sicherste Weg, um diese Anforderung eines KI-Kompetenznachweises zu erfüllen, ist die Benennung eines externen KI-Beauftragten, wie es systematisch bereits von der Bestellung eines  Datenschutzbeauftragten bekannt ist.

Der Fokus meiner Arbeit als externer KI-Beauftragter liegt auf der Sicherstellung, dass alle relevanten Stakeholder über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit KI-Systemen verfügen und sie vor Bußgeldern und Reputationsschäden bewahrt werden.

Wie wird das umgesetzt?

1. AI Troubleshooting

Gemeinsam machen wir eine KI Inventur, in dem wir schauen, welche KI Systeme in Ihrem Unternehmen im Einsatz sind, sowohl in der externen Kommunikation mit Kunden oder Dienstleistern als auch in der internen Kommunikation unter den Mitarbeitern (bspw. Chatbots zu Recherchezwecken). 

Die Ergebnisse werden eingruppiert nach dem risikobasierten Ansatz, die die KI-VO verfolgt, in unannehmbare KI Systeme, die insbes. im HR Bereich eine Rolle spielen können, Hochrisiko KI-Systeme, KI-Tools mit annehmbarem Risiko und schließlich solchen mit minimalem Risiko.

2. Überprüfung der Compliance

  • Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie dem EU AI Act und der DSGVO.
  • Prüfung auf Transparenz, Robustheit und Sicherheit der Systeme.

3. Dokumentation

Überprüfung und Aktualisierung der Dokumentation zu den KI-Systemen, einschließlich:

  • Herkunft und Qualität der Trainingsdaten.
  • Algorithmische Transparenz.
  • Entscheidungsprozesse und deren Auswirkungen.

4. Durchführung von Audits und Risikobewertungen

  • Analyse potenzieller Risiken wie Diskriminierung oder Sicherheitslücken.
  • Bewertung ethischer Herausforderungen und möglicher negativer Auswirkungen auf Mitarbeitende oder Kunden.

5. Beratung und Schulung

  • Beratung der Geschäftsleitung und Fachabteilungen zu rechtlichen, technischen und ethischen Anforderungen.
  • Schulung von Mitarbeitenden im Umgang mit KI-Systemen sowie Sensibilisierung für regulatorische Vorgaben.

6. Zusammenarbeit mit internen und externen Stakeholdern

  • Enge Abstimmung mit Datenschutzbeauftragten, IT-Sicherheitsverantwortlichen und Betriebsräten.
  • Kommunikation mit Aufsichtsbehörden bei Prüfungen oder Anfragen.

7. Optimierung von Prozessen

  • Vorschläge zur Verbesserung der KI-Systeme hinsichtlich Effizienz, Fairness und Compliance.
  • Unterstützung bei der Integration neuer KI-Technologien unter Berücksichtigung regulatorischer Anforderungen

Vorteile eines externen KI-Beauftragten

  • Expertise: Zugriff auf spezialisierte Fachkenntnisse, ohne interne Ressourcen aufzubauen.
  • Kosteneffizienz: Vermeidung hoher Kosten für die Einstellung und Schulung eines internen Beauftragten.
  • Unabhängigkeit: Objektive Bewertung und Überwachung der KI-Systeme ohne interne Interessenkonflikte.
  • Flexibilität: Anpassung der Dienstleistungen an die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens.

Ein externer KI-Beauftragter bietet Unternehmen eine professionelle und effiziente Lösung, um die Anforderungen der KI-Verordnung zu erfüllen, Risiken zu minimieren und den verantwortungsvollen Einsatz von KI sicherzustellen.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Preise & Konditionen

Alle Leistungen bieten wir an auf Basis:

  • der gesetzlichen Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG) oder
  • einer attraktiven Kostenpauschale (bei klar definierter Stundenzahl) oder
  • nach einer wettbewerbsfähigen Stundensatzvereinbarung

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