Geißler Legal - Kanzlei für Compliance & internationales Wirtschaftsrecht

Rechtsanwalt Legal Claim Management und alles rundum Honorarrechnungen

Compliance optimierte Rechtsberatung für Ihre Geschäftstätigkeit - ganzheitlich, länderübergreifend, kosteneffizient.

Legal Claim und Forderungsmanagement

Wehren Sie sich zu Recht gegen eine Inanspruchnahme auf Honorarzahlung oder einer Vergütungsrechnung? Und wollen Sie Ihrerseits ggfs. Gegenansprüche geltend machen? Oder benötigen Sie qualifizierte Man-Power bei der Durchsetzung und dem Handling berechtigter Ansprüche im B2B oder B2C?

Ich unterstütze Sie gerne. Dabei informiere ich Sie stets gewissenhaft und vor allem realistisch zu Erfolgsaussichten auf der einen Seite und Risiken eines Vorgehens auf der anderen Seite.

Kundenstimmen

Für Geißler Legal steht die Mandantenzufriedenheit an erster Stelle

Roman war für unser internationales Claim Management sowie für die Rechtsberatung unserer SaaS-Projekte verantwortlich, hauptsächlich mit Schwerpunkt auf dem italienischen und deutschen Markt. Roman verstand die geschäftlichen Bedürfnisse schnell, lieferte intelligente und effektive Rechtslösungen und war insgesamt als Jurist – und als Person – sehr zu empfehlen!

Fabian Zolk

Was ich für Sie tun kann:

1. Prüfung, Plausibilisierung und Abwehr unberechtigter Zahlungsforderungen 

Vor allem bei Masseverfahren kann es vorkommen, dass Zahlungsforderungen an Verbraucher und Privatpersonen gestellt werden, die weder dem Grunde nach noch der Höhe zu rechtfertigen sind. Was bedeutet, wenn Forderungen nicht „zu rechtfertigen sind“? Es bedeutet, dass derjenige, der sich der Innehabung der Forderung berühmt, sie nicht gerichtsfest durchsetzen können wird. Wenn zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Beratervertrag (z.B. beauftragter Rechtsanwalt) der Auftraggeber (z.B. Mandant) nachweislich über zum Zeitpunkt des Tätigwerdens de facto inexistenten Erfolgsaussichten eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vorgehens nicht wahrheitsgemäß aufgeklärt worden ist, kann der Berater seine Zahlungsforderung in der Regel nicht gerichtlich durchsetzen. Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, ob der Auftraggeber ausdrücklich, durch schlüssiges Verhalten oder sogar durch arglistiges Unterlassen der ausgebliebenen, aber gebotenen und pflichtgemäßen Information des Experten getäuscht worden ist.

Bei anwaltlichen Honorarforderungen ist besonderes Augenmerk auf die Bezeichnung der Art der Gebühr zu legen, die der Anwalt auf seiner Vergütungsrechnung aufführt. Geht es um die sog. Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG kann diese vom Anwalt gerichtfest nur dann eingefordert werden, wenn das Aufforderungsschreiben, das er an die Gegenseite in Ihrem Namen aufgegeben hat, auch zweckmäßig war. Grundsätzlich wird ein vorgerichtliches Aufforderungsschreiben zwar als zweckmäßig erachtet. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn diese Variante des Vorgehens rechtsmissbräuchlich und damit nicht zweckmäßig (für die Interessen des Mandanten) ist.

 

2. Rückforderung bereits gezahlter Honorare und Rechnungen

Haben Sie bereits eine Vergütungsrechnung vollständig oder teilweise bezahlt, weil Sie der Meinung waren, Sie müssten das tun, weil Sie ja schließlich eine Vollmacht unterzeichnet oder einen Auftrag bestätigt haben? Auch dann lohnt es sich genau hinzuschauen. Soweit Sie gezahlt haben aus Angst, Einschüchterung oder weil Sie Fehlvorstellungen über Ihre Zahlungspflicht aufsaßen, dann geht es auch insoweit um die Frage: war die ursprüngliche Forderung, welcher Sie nachgegeben haben, rechtmäßig oder eben unrechtmäßig. Das deutsche Recht kennt das eiserne Prinzip, dass es kein Recht zum Behaltendürfen unrechtmäßig erlangter Zahlungen gibt. Und bei Lichte betrachtet, darf das am Ende auch nur das einzig richtige Ergebnis sein. Denn das Recht, insoweit das sog. Bereicherungsrecht nach den §§ 812 ff. BGB, soll die ursprünglichen Gerechtigkeitssymmetrien wiederherstellen. Loten Sie gemeinsam mit mir eine bezahlbare und realistische Strategie zur Rückholung Ihres Geldes und Wiederherstellung Ihres persönlichen Anspruchs aus.

 

3. Durchsetzung von Forderungen / Claim Management B2B/B2C

Sie sind für das Creditoren- und Debitorenmanagement zuständig und kommen nicht weiter. Sei es, weil Sie vom Schuldner keine ladungsfähige Inlandsanschrift haben oder er vorgibt, aktuell zahlungsunfähig oder aus anderen, nicht plausiblen Gründen zahlungsunwillig zu sein? Sie müssten ihn verklagen, es fehlt Ihnen allerdings an Inhouse-Ressourcen oder Erfahrungswerten? Das ist ein Problem, die eine Abwägung erfordert. Gemeinsam können wir unter Berücksichtigung aller für- und widersprechenden Aspekte eine sinnvolle Entscheidung entwickeln. In diesem Strauß an Indizien gebe ich Ihnen eine realistische Einschätzung, auf Basis derer Sie eine Risiko-Gewinn bzw. Kosten-Nutzen-Relation vornehmen und den nächsten Schritt planen können.

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Preise & Konditionen

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  • einer attraktiven Kostenpauschale (bei klar definierter Stundenzahl) oder
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