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Abschied von der Schiedsgerichtsbarkeit in Deutschland?

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Bye-Bye-Schiedsgerichte in Deutschland?

Das ist eine spektakuläre Nachricht! Am 4. Juli 2024 hat der Deutsche Bundestag das neue „Gesetz zur Stärkung des Rechtsstandortes Deutschland durch Einführung von Handelsgerichten und Englisch als Gerichtssprache in Zivilsachen“ (Justizstandort-Stärkungsgesetz) verabschiedet, das damit erstmals Handelskammern und Handelsgerichte innerhalb der klassischen „preußischen“ deutschen Gerichte („OLG“ & „BGH“) einführt. 

Hier sind einige wichtige Punkte:

  1. Rechtlicher Zweck: Das Gesetz zielt darauf ab, Deutschland als Gerichtsstand für internationale Handelsstreitigkeiten attraktiver zu machen und den Schiedsgerichten im gesamten deutschsprachigen Raum in Europa wie in Berlin, Wien oder Frankfurt a.M. ernsthaft Konkurrenz zu machen.

  2. Wesentliche Merkmale:

    • Einrichtung von spezialisierten Handelsgerichten bei den Oberlandesgerichten für große Handelsstreitigkeiten
    • Ermöglicht es, Verfahren vollständig in englischer Sprache zu führen, wenn die Parteien zustimmen
    • Einführung von Handelskammern an ausgewählten Landgerichten für Streitigkeiten mit geringeren Streitwerten
  3. Zuständigkeit:
    • Handelsgerichte werden für Fälle mit einem Streitwert von mindestens 500.000 EUR zuständig sein
    • Die Handelskammern sind für Fälle zuständig, die unter dieser Schwelle liegen.
  4. Umsetzung: Nach der Verabschiedung des Gesetzes obliegt es den einzelnen Bundesländern, diese Gerichte einzurichten. Es wird erwartet, dass etwa fünf Bundesländer Handelsgerichte einrichten werden.
  5. Stand der Dinge: Nach den vorliegenden Informationen ist dies nun in Deutschland Gesetz, obwohl die tatsächliche Einrichtung und der Betrieb dieser Gerichte je nach den Maßnahmen der einzelnen Bundesländer noch im Gange sein können.
Ob dies zu einer grundlegenden und dauerhaften Änderung der Gerichtsstands- und Rechtswahlklauseln führen wird, bleibt abzuwarten und wird weiterhin genau beobachtet werden. Zumindest bietet es neue Optionen und verleiht der altmodischen deutschen Verfahrenslandschaft und dem Image Deutschlands ein neues Gesicht, indem es die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Gerichtsstand für internationale Handelsstreitigkeiten stärkt.
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