Wie bereits erklärt, ist eine persönliche geistige Schöpfung notwendig, damit ein Inhalt urheberrechtlich geschützt wird. Dabei spielt Ihr kreativer Beitrag und eine gewissen Schöpfungshöhe zum Endergebnis eine entscheidende Rolle.
Wenn Sie etwa die Anordnung von Elementen verändern, Farben anpassen oder neue Bildelemente hinzufügen, könnten Sie als Urheber eines Bildes in Frage kommen. Wenn Sie jedoch einen Werbetext durch KI erstellen lassen und lediglich ein Wort ändern, reicht dies nicht aus, um als Urheber anerkannt zu werden.
Je mehr Sie den KI-generierten Inhalt modifizieren, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie als Urheber gelten. Eine absolute Sicherheit gibt es jedoch nicht. Auch ein sehr detaillierter Prompt reicht nicht aus, um Urheberrechte zu beanspruchen, da der von der KI gelieferte Inhalt unvorhersehbar und zufällig entsteht.
Wichtig:
Derzeit gibt es in Deutschland keine klare Rechtsprechung oder gesetzliche Regelung zur Urheberschaft von KI-generierten Inhalten. Auch die geplante KI-Verordnung enthält keine diesbezüglichen Bestimmungen. Daher muss in jedem Fall individuell entschieden werden, ob ein Mensch genug Einfluss auf einen Text, ein Bild oder ein Video genommen hat, um als Urheber zu gelten. Wenn Sie KI-Inhalte anpassen möchten, um als Urheber zu gelten, sollten Sie diese Änderungen gut dokumentieren.
Falls Sie sicherstellen möchten, dass Sie als Urheber gelten, empfehlen wir, die KI nur als Inspirationsquelle zu verwenden und das Endprodukt vollständig selbst zu erstellen – und auch hier zwecks Vorbeugung späterer Beweisschwierigkeiten: dokumentieren.