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Urteil vereinfacht Integration von AGB in Geschäftsverträge zwischen Unternehmen

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Urteil vereinfacht Integration von AGB in Geschäftsverträge zwischen Unternehmen

Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat in einem Urteil vom 14. August 2024 (Az. 102 AR 84/24 e) entschieden, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gültig in Verträge zwischen Unternehmen einbezogen werden können, auch wenn sie lediglich online verfügbar und nicht physisch im Vertrag oder als Anlage beigefügt sind. Diese richtungsweisende Entscheidung ermöglicht es Unternehmen, mit größerer Flexibilität AGB zu nutzen, was besonders für solche von Bedeutung ist, die häufig Geschäftsverträge abschließen.

Hintergrund des Falls

Im zugrunde liegenden Fall kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Unternehmen über die Qualität einer gelieferten Haustür. Ein Generalunternehmen, die Antragstellerin, hatte das Bauwerk errichtet und die Haustür von einem Subunternehmen, der Antragsgegnerin zu 1, liefern lassen. Ein anderer Subunternehmer, der Antragsgegner zu 2, war für die Montage der Tür verantwortlich. Nachdem festgestellt wurde, dass die Tür sich bei starker Sonneneinstrahlung verzog und undicht wurde, führte ein selbständiges Beweisverfahren zur Einigung zwischen der Antragstellerin und den Bauherren auf eine Kompensation von etwa 13.000 Euro für die Mängelbeseitigung und die daraus resultierenden Kosten.

Die Antragstellerin strebte an, diesen Betrag von den beiden Subunternehmern zurückzuerhalten, da beide für die festgestellten Mängel verantwortlich gemacht wurden. Da kein schriftlicher Vertrag vorlag und keine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen worden war, beantragte die Antragstellerin die Festlegung eines zuständigen Gerichts.

Gerichtsurteil zur Einbeziehung von AGB

Das Bayerische Oberlandesgericht hat festgestellt, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Antragsgegnerin wirksam in den Vertrag integriert wurden, obwohl sie nicht direkt in das Angebotsschreiben eingefügt oder als Anhang beigefügt waren. Das Angebotsschreiben verwies stattdessen klar auf die online verfügbaren AGB und gab die Internetadresse an, unter der diese abgerufen werden können.

Das Gericht erklärte weiter, dass im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen die strengen Vorschriften zur Einbeziehung von AGB, die üblicherweise bei Verbraucherverträgen zur Anwendung kommen, nicht gelten. Dies erlaubt es Unternehmen, AGB auf flexiblere Weise in Verträge einzubeziehen. Ein einfacher, deutlicher Hinweis auf die Internetadresse, an der die AGB eingesehen werden können, ist ausreichend, vorausgesetzt, der Hinweis ist für den Vertragspartner klar erkennbar.

Wesentliche Aspekte für Unternehmen und Verbraucher im Umgang mit AGB

Einbeziehung von AGB im B2B-Bereich: Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen sind die Anforderungen zur Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) weniger strikt als im Verbrauchergeschäft. Ein wirksamer Verweis auf eine Internetadresse, an der die AGB einsehbar sind, reicht aus, solange der Geschäftspartner die Möglichkeit hat, diese einzusehen.

Praktische Bedeutung: Es ist für Unternehmen wichtig, ihre AGB nicht nur zugänglich zu machen, sondern auch in Verträgen oder Angebotsschreiben deutlich auf sie hinzuweisen. Eine klare und sichtbare Verlinkung zur Internetadresse, wo die AGB abrufbar sind, ist hierfür eine effektive Methode.

Bedeutung von Gerichtsstandvereinbarungen: Die wirksame Einbeziehung von AGB kann auch Regelungen zum Gerichtsstand umfassen. Diese legen fest, welches Gericht im Konfliktfall zuständig ist. Unternehmen sollten die rechtlichen Konsequenzen solcher Vereinbarungen verstehen und darauf achten, dass sie den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen.

Schlussfolgerungen aus dem Urteil

Das Urteil unterstreicht die Wichtigkeit für Unternehmen, im B2B-Verkehr die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genau zu handhaben und sich der daraus resultierenden rechtlichen Implikationen bewusst zu sein. Es zeigt auf, dass im geschäftlichen Umgang mit anderen Unternehmen gelockerte Regeln gelten, was die AGB-Einbeziehung betrifft.

Für Verbraucher und Personen ohne juristische Vorkenntnisse verdeutlicht dieses Urteil zudem, dass im geschäftlichen Verkehr spezielle Regelungen existieren. Das Verständnis der eigenen Rechte und Pflichten ist essentiell, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und sich effektiv in der Geschäftswelt zu bewegen.

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