Preis- und Gebietsabsprachen, Boni und Rabatte, Werbung und (Kalt-)Akquise – Was müssen Sie als Unternehmer im Kartell- und Wettbewerbsrecht wissen?
Strukturell erst einmal gar nicht so viel. Sie sollten allerdings systematisch von Anfang Ihrer Projekte dafür Sorge tragen, dass Sie und Ihre Mitarbeiter sich im Rahmen der Spielregeln bewegen und zwar sowohl im B2C-Geschäft als auch bei B2B-Verträgen:
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Die Spielregeln des B2C-Rechts, dem sog. Lauterkeitsrecht, sind in Deutschland in den §§ 1 ff. UWG geregelt.
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Die Spielregeln im B2B-Recht, dem sog. Kartellrecht, sind in Deutschland in den §§ 1 ff. GWB bzw. Art. 101 ff. AEUV geregelt.
Diese Spielregeln mit vielen weiteren europarechtlichen Implikationen sind die absolute Grundlage für ein compliantes Agieren im Wettbewerb. Ersparen Sie sich Abmahnungen, Anschwärzungen von Konkurrenten bei den Aufsichtsbehörden, strafbewährte Unterlassungserklärungen und viele andere Maßnahmen von Wettbewerbern und Whistleblowern, die in jedem Falle immer geeignet sind, einen Reputationsschaden herbeizuführen (sog. Reputational Damage).
In der schnelllebigen und dynamischen Welt des Wirtschaftsrechts ist es daher entscheidend, rechtliche Rahmenbedingungen in ihrer internationalen Verflechtung zu verstehen und einzuhalten. Besonders im Wettbewerbsrecht und bei der Compliance-Sicherung stehen Unternehmen vor komplexen Herausforderungen. Von der Gestaltung und Prüfung von Verträgen über die Überwachung wettbewerbswidriger Praktiken bis hin zur Sicherstellung der UWG-Kompatibilität – ich biete Ihnen umfassende Unterstützung, um rechtliche Risiken zu minimieren und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Erfahren Sie, wie ich Ihnen helfen kann, Ihre Verträge rechtskonform zu gestalten und Ihre Geschäftspraktiken auf den Prüfstand zu stellen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen nicht nur rechtlich abgesichert, sondern auch wettbewerbsfähig bleibt.