Geißler Legal - Kanzlei für Compliance & internationales Wirtschaftsrecht

Rechtsanwalt Medienrecht in Köln

Compliance optimierte Rechtsberatung für Ihre Geschäftstätigkeit - ganzheitlich, länderübergreifend, kosteneffizient.

Medienrecht - was ist das alles?

Das Medienrecht ist ein dynamisches und vielseitiges Rechtsgebiet, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für traditionelle und digitale Medien abdeckt. Es umfasst Themen wie Urheberrecht und geistiges Eigentum sowie rechtliche Fragen zu Social Media oder Online-Marketing für Online-Shops für B2C- und B2B Märkte für E-Commerce Manager und Marketingabteilungen. Besonders in Zeiten der Digitalisierung ist es entscheidend, rechtssichere Lösungen für Unternehmen, Kreative und Privatpersonen zu bieten. n. 

Im deutschen Paragraphendschungel können Sie schnell die Übersicht verlieren.  Als Rechtsanwälte für Medienrecht kläre ich für Sie über Ihre Rechte und Pflichten, gestalte Verträge präventiv und verteidige sie gegenüber Wettbewerbern, Marktteilnehmern und  Widersachern, die sich unlauter verhalten. Davon umfasst ist auch das Wettbewerbsstrafrecht. Ich vertrete Ihre Interessen auch bei Verdachtsmomenten der üblen Nachrede, Verleumdung, Beleidigung, Nötigung oder des Rufmords.  Damit Sie den Durchblick behalten – und sich auf Ihr Fortkommen konzentrieren können.

Meinungsäußerung und die Folge von Verstößen

Mit Medien werden Meinungen und Tatsachen verbreitet. Die Meinungsfreiheit hat aber auch ihre Grenzen. Neben Schmähkritik und Beleidigungen können auch wahre Tatsachenbehauptungen unzulässig sein. Das ist in der Abwägung mit den Schutzgütern des Betroffenen, wie etwa seinem Persönlichkeitsrecht, zu ermitteln. Dabei sind zum Beispiel die Schwere der Beeinträchtigung und die Wahrheit oder Unwahrheit der Aussage zu berücksichtigen. Werden über die Medien unzulässige Äußerungen verbreitet, kommen zivilrechtliche Ansprüche in Betracht. Sie können auf die Unterlassung der Äußerung und Verbreitung oder der Gegendarstellung beziehungsweise Richtigstellung/Widerruf gerichtet sein. Damit verbunden können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Das ist etwa dann der Fall, wenn Hate Speech zu einem Umsatzeinbruch führt. Aber auch immaterielle Schäden wie die Verletzung der persönlichen Ehre führen zu empfindlichen Schadensersatzansprüchen.

Ob die Meinung unwahr war, ob das Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, muss grundsätzlich der Betroffene beweisen. Unter Umständen kann sich die Beweislast aber umkehren.

Durch moderne Kommunikation und Digitalisierung sind hate speech, Hetze und Lügen schnell verbreitet. Sind die Opfer solcher Methoden? Werden Sie aufgrund eines Posts verklagt? Als Rechtsanwälte für Medienrecht in [Stadt] sind wir darauf spezialisiert, Ihre Rechte im Internet zu verteidigen.

Kundenstimmen

Für Geißler Legal steht die Mandantenzufriedenheit an erster Stelle

Ich bin seit über 20 Jahren Medienunternehmer und located in Bonn mit Aktivitäten in ganz Europa und Übersee. Da habe ich immer eine große Breite an Themen, welche auch rechtlich abgebildet werden möchten.. Autorenverträge, NDA’s, Social-Media, Veröffentlichungen, Events & Veranstaltungen im In- und Ausland etc pp. Da setze ich auf Herrn Geißler, erfasst die Rechtsthemen schnell, präzise im Wording, sehr breites Wissen…bis dato alles im grünen Bereich, kann den Anwalt in jedem Falle nur weiterempfehlen!

Andreas Jürgens | ftn.news

Urheberrecht - der Schutz des geistigen Eigentums

Der Schöpfer eines Werkes ist sein Urheber. Urheberrecht schützen die schöpferische Tätigkeit und seine kommerzielle Verwertbarkeit. Reine Ideen tragen keine Urheberrecht. Vielmehr muss der Urheber ein originelles Werk schaffen. Sind mehrere an dem Entstehungsprozess beteiligt, können sie alle gemeinsam das Urheberrecht innehaben. Die Urheberschaft zwar nicht übertragen werden. Die Verwertungsrechte können jedoch veräußert werden. Verwertet jemand ohne das Verwertungsrecht ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so kann der Urheber einen Schadensersatz und die Unterlassung beanspruchen. Insbesondere im Internet kann dies zu empfindlichen Schadensersatzansprüche führen, wenn zum Beispiel durch eine Verlinkung auf eine nicht urheberrechtswidrige Verwendung verwiesen wird.

Oft sind Urheber ratlos, wenn Ihre Werke im Netz gelandet sind. Auch als ahnungsloser “Täter” können sie schnell Urheberrechtsverletzung in der digitalen Welt begehen. Als Rechtsanwälte für Urheber- und Medienrecht klären wir auf, was Sie Rechtliches beachten müssen. Wir schützen Ihr Urheberrecht.

Vorgehen bei Abmahnungen - Unterlassungserklärung - Schadensersatz

Ob bei Verstößen gegen die Impressumspflicht nach Telemediengesetz (TMG) oder online ein Foto ohne Lizenz gepostet – bei Verstößen im Medienrecht folgt schnell die Abmahnung durch den Anwalt. Abmahnung sind außergerichtliche Druckmittel und Instrumente und damit schneller und kostengünstiger als Gerichtsverhandlungen. Damit verbunden sind die Unterlassung der weiteren Rechtsverletzung sowie Schadensersatzansprüche.

Weil bei Abmahnungen häufig viel Geld im Spiel ist, ist es wichtig, dass diese gerichtsfest sind. Holen Sie einen anwaltlichen Rat ein, wenn Sie eine Abmahnung empfangen haben oder selbst abmahnen wollen. Wir beraten, prüfen und verfassen Abmahnungen bei Verstößen im Medienrecht.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Langjährige Praxiserfahrung an Ihrer Seite

Medien sind alltägliche Begleiter. Daher ist es wichtig, dass Sie rechtssicher unterwegs sind. Als Rechtsanwälte für Urheber- und Medienrecht wissen wir, welche Rechte und Pflichten im Medienrecht gelten. Vom Influencer, über den Redakteur, Künstler, Musiker bis hin zum Unternehmen oder als Privatperson – mit unserer langjährigen Praxiserfahrung beraten und vertreten wir Sie in allen Belangen des Medienrechts. Nutzen Sie hierzu unsere kostenlose Ersteinschätzung, um den Sachverhalt zu schildern.

Wenn Sie unser Mandant sind, arbeiten wir umgehend an Ihrem Einzelfall. Selbstverständlich arbeiten wir dabei vertraulich mit Ihnen zusammen und übernehmen gerne sämtliche Korrespondenz mit der anderen Partei, dem Gericht und sonstigen Beteiligten. Gemeinsam versuchen wir, Ihre Wünsche und Bedürfnisse im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten umzusetzen. Unsere Maxime ist die außergerichtliche Streitbeilegung, etwa durch eine Abmahnung. Zur Not setzen wir Ihr Recht auf vor Gericht durch.

Das Medienrecht regelt den Umgang mit den Medien. Grundsätzlich ist jeder frei die Medien zu nutzen um etwa seine Meinung zu äußern oder sich zu informieren. Meinungen zu äußern, Fotos zu teilen oder Musik herunterzuladen können aber auch Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte anderer verletzen.

Das Medienrecht ist eine Querschnittsmaterie aus verschiedenen Teilrechtsgebieten; u.a. Urheberrecht, Telekommunikationsrecht, Presserecht und Rundfunkrecht. Hierzu sind verschiedene Bundesgesetze, aber auch Gesetze der Bundesländer, europäische Normen und verschiedene Vorschriften zu beachten.

Das Internetrecht ist kein eigenes Rechtsgebiet, sondern beschreibt alle Gesetze mit dem Internet in Berührung kommen. Dies können zivilrechtliche Vorschriften im Umgang etwa im Umgang mit Verwertungsrechten sein aber auch Vorschriften zur Impressumspflicht sein.
Man darf nur posten, woran man auch die Rechte besitzt. An einem selbsterstellten Foto, Musik oder Text hat der Autor bzw. Künstler das Urheberrecht und darf dies auch veröffentlichen. Manche Werke sind von den Urhebern unter bestimmten Bedingungen zur gemeinfreien Verwendung bereitgestellt und darf man posten.
Die Presse genießt laut Grundgesetz (GG) die Pressefreiheit. Dies umfasst alle zur Verbreitung geeigneten und bestimmten Druckerzeugnisse. Die Presse darf ungehindert Informationen beschaffen, verarbeiten und veröffentlichen. Hierbei ist aber das Persönlichkeitsrecht von anderen gebührend zu berücksichtigen.
Das Urheberrecht ist ein umfassendes Recht des Urhebers an der Verwendung und Verwertung seines Werkes. Es kann nicht übertragen werden. Jedoch kann der Urheber die Verwertungsrechte an dem Werk veräußern. Laut Urhebergesetz (UrhG) erlischt es 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Sollte das Urheberrecht durch eine rechtswidrige Verwendung, Verwertung oder Verbreitung verletzt worden sein, kann der Urheber einen Unterlassungsanspruch dagegen geltend machen. Daneben ist ein Schadensersatzanspruch denkbar, um den kommerziellen Schaden zu kompensieren.
Verstößt jemand gegen das Urheberrecht oder Persönlichkeitsrecht können etwa Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sowie ein Anspruch auf Widerruf bzw. Richtigstellung in Betracht kommen. Zudem besteht die Möglichkeit, durch Abmahnungen gegen einen Verstoß vorzugehen.
Auch eine Privatperson kann gegen eine Urheberrechtsverletzung, Verletzung ihres Persönlichkeitsrecht oder etwa Verstoß gegen die Impressumspflicht nachgehen. Hierzu stehen ihr Mittel wie eine Abmahnung oder ein Klageverfahren zur Verfügung.
Wenn ein Foto von Ihnen veröffentlicht wurde, können Sie sich zunächst an die Betreiberplattform wenden und das Foto melden. Zusätzlich können Sie die Person mit Hinweis auf die Verletzung Ihres Urheberrechts oder Persönlichkeitsrechts abmahnen sowie ein Klageverfahren auf Unterlassung einleiten.

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