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Datenschutzrecht & KI für Arbeitgeber: KI, Compliance und DSGVO im Fokus

Kein Unternehmen mehr, in dem KI, Compliance & Datenschutz nicht großgeschrieben werden muss. Aber wie sieht man im Dickicht des komplexen Datenschutzes und KI Bestimmungen vor lauter Bäumen den Wald noch?

Mit meinem KISS-Datenschutzprinzip für Unternehmer zur Rechtssicherheit und Compliance: Für Unternehmer sind 2 große Blöcke wichtig:

  1. Schützen Sie nachhaltig Ihre geschäftsbezogenen Daten (Business Data Compliance) wie Know-how, Preispolitik und Strategien durch robuste Vereinbarungen wie sanktionsbasierten Geheimhaltungsvereinbarungen (GHV) oder Non-Disclosure-Agreements (NDA). Herkömmliche NDA- oder Geheimhaltungsvereinbarungen sind oft lückenhaft und müssen up-to-date gebracht werden. Das Risiko des Verlusts und des unprofessionellen Umgangs mit geschäftswesentlichen Daten  wie Geschäftsideen und Know-How muss im Zeitalter von der Nutzung von Chatbots wie Chat GPT von  Open AI, Deep Seek oder Perplexity vorgebeugt werden. Das geht nur mit starken Verträgen und einer Verpflichtungserklärung des Geschäftspartners, dass dieser – einschließlich seiner Mitarbeiter- im sicheren Umgang mit KI geschult ist. Und genau das ist auch die Anforderung, die das Gesetz an die Unternehmen unter der KI-Verordnung stellt, Art 4 KI-VO.

  2. Schützen Sie personenbezogene Daten (GDPR Data) sowohl Ihrer Mitarbeiter als auch Ihrer Geschäftspartner durch robuste Datenschutzvereinbarungen oder Vereinbarungen über das Ob und Wie von Auftragsdatenverarbeitung (AVV) oder Data-Processing Agreements (DPA) und spezifischen KI Regelungen

In der heutigen Geschäftswelt ist KI & Datenschutz für Arbeitgeber aus gleich mehreren Gründen ein zentrales Thema: Zum einen sind Aufsichtsbehörden nicht zimperlich, was Sanktionen bei KI & DSGVO-Verstößen angeht und Unternehmen sollten auf Reaktionsseite schnell handlungsfähig sein durch valide „wenn-dann-Papiere“. Hierin sollte die Geschäftsführung, HR und der Krisenstab geschult und erprobt sein, ehe der Ernstfall eintritt. Eine rasche und konsistente Reaktion bei einer KI oder Datenpanne – zum Beispiel durch eine von einem Mitarbeiter geöffnete Phishing-E-Mail – kann mit Blick auf Schadensbegrenzung und -Minimierung ganz entscheidend sein. 

Des Weiteren erfordern neue KI-Tools – allen voran Chatbots und generative KI – hohe Aufmerksamkeit für Arbeitgeber in Punkto Data Compliance. Hier sollten Policies als Vertragsbestandteil des Arbeitsvertrags aufgesetzt werden, die möglichst klar definieren, welche sensitiven Informationen in ein KI-Tool eingespeist werden dürfen und welche nicht. Machen Sie den Role-Reversal: Würden Sie wollen, dass Geschäftspartner von Ihnen unautorisiert Ihre Strategieerwägungen, Angebotspreise oder Namen von Mitarbeitern wahllos in die unendlichen Weiten der KI-Tools eingeben?

Zu Ende gedacht sind es die Arbeitgeber bzw. die Geschäftsleitung (= D&O‘s), die im Zweifel für non-compliantes Verhalten von nachgeordneten Mitarbeitern unter dem Gesichtspunkt des Organisationsverschulden geradestehen müssen. Die rechtlichen Anforderungen werden umso komplexer, je internationaler das Unternehmen, seine Unternehmensgruppe und die damit verbundenen Datenflüsse sind. Zusammengefasst sind im Kern der internationalen Datenschutz-Beratung immer drei Aspekte:

  1. Der Konzerndatenschutz (= Schutz unternehmens- und geschäftswesentlicher Daten)

  2. Der Nicht-Konzerndatenschutz (= Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitern und Stakeholdern nach DSGVO)

  3. Der rechtskonforme Datenfluss innerhalb einer Unternehmensgruppe mit Auslandsbezug

Personenbezogener Datenschutz nach DSGVO

Die DSGVO stellt sicher, dass personenbezogene Daten von Mitarbeitern und Bewerbern mit höchster Sorgfalt behandelt werden. Arbeitgeber müssen umfassende Maßnahmen ergreifen, um die Rechte der betroffenen Personen zu wahren. Hierzu gehört unter anderem:

  • Gestaltung & Prüfung von ADV/DPA gem. Art. 28 DSGVO: Verträge zur Auftragsverarbeitung müssen den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Die rechtssichere Gestaltung dieser Verträge ist essenziell, um den Datenschutz zu gewährleisten.
  • Auskunftsansprüche gem. Art. 15 DSGVO: Mitarbeiter haben das Recht, Auskunft über ihre gespeicherten Daten zu verlangen. Arbeitgeber müssen klare Verfahren für diese Auskunftsansprüche implementieren.
  • Löschkonzepte: Daten müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen gelöscht werden. Ein effektives Löschkonzept ist entscheidend, um den Anforderungen der DSGVO zu entsprechen.
  • Schadensersatzansprüche gem. Art. 82 DSGVO: Betroffene Personen können bei Datenschutzverletzungen Schadensersatzansprüche geltend machen. Arbeitgeber sollten sich der möglichen finanziellen Risiken bewusst sein und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen treffen.

Geschäftsbezogener Datenschutz: NDA und Geschäftsgeheimnisgesetz

Neben personenbezogenen Daten sind auch geschäftsbezogene Informationen durch Datenschutzgesetze geschützt:

  • NDA (Non-Disclosure Agreement): Diese Verträge schützen vertrauliche Geschäftsinformationen vor unbefugter Weitergabe. Die korrekte Ausgestaltung und Anwendung von NDAs einschließlich KI sind entscheidend für die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.

  • Geschäftsgeheimnisgesetz: Dieses Gesetz schützt Geschäftsgeheimnisse vor unrechtmäßiger Nutzung auch durch KI oder Offenlegung. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass alle relevanten Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, um ihre geschäftlichen Informationen zu schützen.

Compliance bei Drittlands-Transfers

Ein weiteres wichtiges Thema ist die sichere Gestaltung von Datenübertragungen in Drittstaaten:

  • Sichere Gestaltung von Drittlands-Transfers: Wenn personenbezogene Daten zum Beispiel von innerhalb der Mitgliedsstaaten ansässigen Mitarbeitern rechtskonform außerhalb der EU übermittelt werden sollen, müssen spezielle Sicherheitsvorkehrungen getroffen, dokumentiert und überwacht werden, um den Anforderungen der DSGVO und internationaler Übereinkommen über den Datentransfer zu entsprechen.

Für Arbeitgeber ist es unerlässlich, sich intensiv mit den rechtlichen Anforderungen im Bereich Datenschutz auseinanderzusetzen. Eine sorgfältige Gestaltung gerade auch sog. Intercompany-Agreements zum Datenschutz und zur Auftragsverarbeitung, ein effektives Löschkonzept und ein robustes System zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sind nur einige der Maßnahmen, die zur erforderlichen Compliance beitragen. Durch die Umsetzung der DSGVO-Vorgaben und das Einhalten des Geschäftsgeheimnisgesetzes können Arbeitgeber nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch das Vertrauen ihrer Mitarbeiter und Geschäftspartner stärken.

Gemeinsam können wir ein auf Ihr Unternehmen individualisiertes Paket entwerfen, das Sie bestmöglich in Punkto Datenschutz schützt. Dies ist nicht nur gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung.

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